Kurzreferate zum Holocaust

Schutzstaffel (SS)
Was ist die SS?
Im Mai 1923 bildete Adolf Hitler aus ausgewählten SA-Angehörigen die kurzlebige Stabswache Berlin, diese sollte ihn vor Übergriffen der Parteieigenen Sturmabteilungen schützen. Im Mai 1925 formt Julius Schreck, später erster Reichsführer-SS, im Auftrag Hitlers eine Einheit aus acht Angehörigen des Stoßtrupps, die den Kern der späteren SS bildeten. Die Aufgaben der Organisation beschrieb Hitler in einem Führerbefehl vom 7. November 1930 wie folgt:

„Die Aufgabe der SS ist zunächst die Ausübung des Polizeidienstes innerhalb der Partei.“

 

SA und SS
Die SA wollte die SS auf 10 % der Sturmabteilung beschränken, mit Ausnahme von Berlin, wo die SS die doppelte Stärke haben sollte, wurde die Sollstärke auf höchstens 10 Männer und einen Führer festgelegt. Damit war der 2. SS Führer, Josef Berchtold, nicht einverstanden und trat zurück. Der folgende Führer wurde von der SA nicht ernst genommen, sie bezeichneten die SS als „feine Pinkel“, die SS dagegen bezeichnete die SA als „Rabauken“. Später entwickelte sie sich zu einer riesigen Organisation. Heinrich Himmler baute die erst kleine Gruppierung mit wenigen 100 Männern zu einer Massenorganisation, die bereits 1933 204.000 Mitglieder umfasste.

 

Mitglieder
Wer der SS angehören wollte, musste rassenbiologische Merkmale aufweisen, auch die Ehefrauen wurden überprüft.

 

Die SA im Krieg und im Holocaust
1934 ermordete die SS die Führung der SA sowie zahlreiche politische Gegner. Sie war auch am Krieg beteiligt, z.B. beim Übergriff auf Polen.

Über das SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt betrieb die SS die Verwaltung der Konzentrations- und Vernichtungslager, die von den so genannten SS-Totenkopf-Wachsturmbannen geleitet wurden.

 

Konzentrationslager
Bereits kurz nachdem Hitler an die Macht gekommen war, begann Heinrich Himmler, Leiter der SS, mit der Errichtung der ersten Konzentrationslager. Das erste KZ wurde in Dachau gegründet, mit der Begründung, dass die Gefängnisse total überfüllt seien. Die Gefangenen, vor allem politische und religiöse Gegner des Nationalsozialismus, wurden ohne richterliches Urteil ins KZ deportiert. Die meisten KZs dienten als Arbeitslager, in denen die Häftlinge für die Bedürfnisse der Kriegswirtschaft und der SS arbeiten mussten. Bis 1945 wurden insgesamt 180 KZs gegründet. Für Millionen von Juden, Sinti und Roma, aber auch für Kriminelle, Kriegsgefangene und Geiseln bedeutete die Deportation das Todesurteil. Auch geistig Behinderte, Homosexuelle und andere so genannten Asoziale wurden getötet.

Für die Lösung der Judenfrage wurden vor allem in Polen riesige KZs errichtet, die Massen an Häftlingen aufnehmen konnten. Diese mussten schwere Arbeiten verrichten, wer zu schwach war wurde umgebracht. In den vier Gaskammern von Auschwitz konnten in 10 Minuten bis zu 6.000 Gefangene getötet werden. Insgesamt starben in den KZs 6 Millionen Menschen, die meisten davon Juden.

 

Auschwitz Prozesse
Zwischen 1963 und 1965 fanden in Frankfurt am Main Prozesse gegen Aufseher und die Verwaltung des KZs Auschwitz statt. Einzelne Freisprüche und teilweise milde Strafen lösten in der Welt Empörung aus. Der Auschwitz-Prozess ist das bisher größte Strafverfahren, das die Beteiligung am nationalsozialistischen Völkermord an den europäischen Juden ahnden soll. Während der vierjährigen Prozessvorbereitung werden 1.300 Zeugenaussagen gesammelt, im Prozess selbst 359 Zeugen aus 19 Nationen vernommen. In den Verhandlungen gegen die zwanzig Angeklagten kommt nicht nur die grausame Realität der NS-Vernichtungsmaschinerie ans Licht. Angesichts des Verhaltens und der Motive der Täter stellt sich auch immer wieder die Frage nach der Unterstützung Hitlers durch weite Kreise der deutschen Bevölkerung. Nach zwanzigmonatiger Prozessdauer wird am 19. August 1965 das Urteil verkündet. Sechs Angeklagte erhalten eine lebenslange Haftstrafe, elf werden zu Zuchthausstrafen zwischen drei und 14 Jahren verurteilt, drei Angeklagte freigesprochen. Trotz der großen Empörung, die das niedrige Strafmaß in der internationalen und Teilen der deutschen Öffentlichkeit auslöst, wird anerkannt, dass die Gerichte nur nachweisbare Verbrechen von einzelnen Tätern verfolgen können. Die Grenzen der Justiz in der Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit werden in den Verfahren deutlich.

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