Zweiter Teil

Inhalte der einzelnen Kapitel von „Der Vorleser“ von Bernhard Schlink – Teil 2 des Buches

Kapitel 1: „Aber irgendwann hörte die Erinnerung an sie auf, mich zu begleiten.“ (S.83)
Nach Hannas Verschwinden sehnt Michael sich anfangs sehr nach ihr. Er entwickelt sogar Schuldgefühle, aber nach einiger Zeit kann er sie verarbeiten und vergisst Hanna zusehends. Währenddessen fällt ihm die Schule und sein Jurastudium sehr leicht, aber Sophie erkrankt an Tuberkulose. Er selbst beschreibt sein eigenes Benehmen als großspurig, was Einiges an Arroganz nach sich zieht. Das merkt auch Sophie, als sie nach Jahren geheilt ist.

Kapitel 2: „Ich sah Hanna im Gerichtssaal wieder.“ (S.86)
Während seinem Studium besucht Michael auch einen Gerichtsprozess, in dem KZ-Wächter verurteilt werden sollen. Er sieht Hanna als Angeklagte wieder und berichtet im Roman zunächst davon, mit wie viel Hingabe er und die anderen Studenten des KZ-Seminars den Prozess beobachten und analysieren. Es scheint ihm Freude zu bereiten, die Vergangenheit aufzuarbeiten.


Kapitel 3: „Wir waren die vierte Gruppe, die mit der Vernehmung der Angeklagten zur Person den eigentlichen Beginn der Verhandlung erleben würde.“ (S.90)
Am Anfang des Kapitels beschreibt Michael den Baustil des Gerichtsgebäudes und er spürt wieder eine positive Stimmung, weil er nun endlich anwenden kann, was er gelernt hat. Im Prozess erfährt man, dass Hanna früher bei Siemens gearbeitet hatte und dann zur SS gewechselt ist. Sie war außerdem in zwei verschiedenen Lagern eingesetzt worden und ist einige Male danach umgezogen. Michael erschreckt sich selbst, als er daran denkt, dass er Hanna am liebsten verhaftet sehen würde, nur damit sie raus aus seinem Leben ist.

Kapitel 4: „Während der wochenlangen Gerichtsverhandlung fühlte ich nichts, war mein Gefühl wie betäubt.“ (S.96)
Als Leser merkt man deutlich, dass die Distanz zwischen Hanna und Michael im Laufe des Prozesses noch größer wird. Michael betrachtet Hanna, wie als hätte er nie eine Beziehung mit ihr gehabt. Dennoch nimmt er an allen Verhandlungstagen teil und sein Professor begrüßt sein freiwillige Engagement, da er so den anderen Studenten, die nur Teile der Verhandlung erleben, den Rest erzählen kann.

Kapitel 5: „Natürlich hatten die fünf Angeklagten das Lager nicht geführt.“ (S.102)
Michael beginnt in diesem kurzen Kapitel ansatzweise darüber nachzudenken, ob und wie man Jemanden, der in Auschwitz tätig war, verurteilen kann. Außerdem werden die Anklagepunkte kurz genannt und das Gericht macht ohne Michael eine Reise nach Israel, um eine Zeugin zu befragen.

Kapitel 6: „Aber im Protokoll ihrer richterlichen Vernehmung, von ihr gelesen und unterschrieben, stand es anders […].“ (S. 105)
Im Kapitel 6 von „Der Vorleser“, geschrieben von Bernhard Schlink, wird dem Leser auch im Gerichtsprozess deutlich, dass Hanna Analphabetin ist. Sie stellt fest, dass einige Dinge, die im Protokoll Ihrer Vernehmung geschrieben stehen nicht wahr sind, obwohl sie es unterschrieben hat. Außerdem reagiert sie etwas wunderlich, als sie erfährt, dass ein Zeugenbericht nicht vorgelesen wird, da ihn schließlich jeder schriftlich vorliegen hat. Zusammenfassend kann man sagen, dass der Prozess zu ihren Ungunsten ausgelegt wird. Anfangs widerspricht sie noch hastig und aufgeregt, aber je länger der Prozess dauert, desto eher nimmt Hanna auch die Schuld der anderen auf sich.

Kapitel 7: „Eigentlich war die Beweislage […] günstig.“ (S. 109)
Hanna entwickelt im weiteren Laufe des Prozesses ein großes Maß an Ehrlichkeit und gibt auch Dinge zu, die sie tatsächlich begangen hat. Dies ärgert wiederum die anderen Angeklagten und deren Verteidiger, da das Gericht eigentlich ohne die Aussagen von Hanna keine konkreten Beweise hätte und es sonst ein leichtes Spiel gewesen währe, die Schuld von allen abzuweisen. Die anderen Verteidiger nutzen anschließend Hannas Ehrlichkeit aus und schieben alle Schuld auf sie. Auch erfährt der Leser in diesem Kapitel, dass Hanna in den Lagern ihre Schützlinge hatte, die ihr vorlesen mussten. Auch dies verdeutlich wieder ihren Analphabetismus.

Kapitel 8: „ In einem Lager hatte die Tochter eine Aufseherin erlebt, die „Stute“ genannt wurde, ebenfalls jung, schön und tüchtig, aber grausam und unbeherrscht.“ (S. 115)
Michael beschreibt den Inhalt des Buches der überlebenden Tochter. Es enthält Beschreibungen zur Situation des KZ-Lagers und erzählt, wie jeden Monat sechzig Frauen selektiert wurden und nach Auschwitz mussten. Die Tochter beschreibt ebenfalls, wie sie mit ihrer Mutter den Brand in der Kirche auf einer kleinen Empore überlebt hat.

Kapitel 9: „Warum haben Sie nicht aufgeschlossen?“ (S. 119)
Der zuständige Richter fragt die Angeklagten nacheinander, warum sie nicht die brennende Kirche aufgeschlossen haben. Jede sagte, dass es nicht möglich gewesen war und dass der vorliegende Bericht falsch sei. Hanna jedoch erklärt, dass sie alle zusammen den Bericht geschrieben hätten. Als dies eine Angeklagte erbost zurückweist und der Richter Hanna nach ihrer Handschrift fragt, gibt Hanna zu, dass sie den Bericht geschrieben hätte.

Kapitel 10: „Hanna konnte nicht lesen und nicht schreiben.“ (S. 126)
Michael stellt bei Überlegungen über Hannas Verhalten während eines Waldspaziergangs fest, dass sie nicht lesen und schreiben kann. Dies erklärt für ihn nun viele sonderbare Verhaltensweisen von Hanna in ihrer Vergangenheit, so z.B. auch den Streit während der gemeinsamen Radtour. Ebenso das Arbeiten als KZ-Aufseherin und das sie einfach vorgibt, die alleinige Autorin des Berichtes zu sein. Michael macht sich nun Vorwürfe, dass er eine Verbrecherin geliebt hat.

Kapitel 11: „Sie habe Feder und Wort geführt.“ (S. 130)
Die anderen Angeklagten schieben Hanna alle Schuld zu und bezeichnen sie als „Führerin“, welche das Kommando an sich gerissen hätte. Hanna versucht dieser Situation durch argumentieren zu entgehen, was jedoch aussichtslos ist. Michael überlegt, ob er zum vorsitzenden Richter gehen soll und ihm erzählen soll, dass Hanna eine Analphabetin ist.

Kapitel 12: „Nein, dein Problem hat keine angenehme Lösung.“ (S. 137)
Michael kann sich nicht entscheiden, ob er mit dem vorsitzenden Richter über Hanna oder sogar mit Hanna selbst reden soll. Er sucht Rat bei seinem Vater und dieser verdeutlicht ihm mit  philosophischen Gleichnissen, dass er mit Hanna und dem vorsitzenden Richter sprechen sollte. Trotz des Ratschlags ist Michael weiterhin unschlüssig und verunsichert.

Kapitel 13: „Wieder und wieder schweiften meine Gedanken ab und verloren sich in Bildern.“ (S. 140)
Während das Gericht zu Zeugenanhörungen nach Israel fliegt, holt Michael die Vorlesungen an der Universität, die er während der Verfolgung von Hannas Prozess verpasst hat, nach. Dabei hat er tagsüber und nachts immer wieder Träume, die bestimmte Lebenssituationen von ihm mit Hanna oder von Hanna alleine zeigen. Außerdem wundert er sich, wie wenig Informationen es zu seiner Jugend über die Konzentrationslager gab.

Kapitel 14: „Aber auch der Henker hasst den, den er hinrichtet, nicht und richtet ihn doch hin.“ (S. 146)
Michael beschließt ein KZ-Lager zu besuchen. Da er kein Visum für das in Auschwitz hat, fährt er per Anhalter in das nächste KZ-Lager „Struthof“ im Elsass. Auf der Fahrt begegnet er verschiedenen Menschen, mit einem der Fahrer führt er ein Streitgespräch. Der Mann verteidigt die Menschen, die in den KZ-Lagern Juden und andere Menschen hingerichtet haben. Er ist der Meinung, dass sie nur ihrer Arbeit gemacht haben und die Juden den Menschen gleichgültig waren. Nach einer provokanten Frage muss Michael das Auto verlassen und den Rest des Weges zu Fuß zurücklegen.

Kapitel 15: „Ich wollte Hannas Verbrechen zugleich verstehen und verurteilen.“ (S. 151)
Zum zweiten Mal besucht Michael nun das Konzentrationslager im Elsass. Er ist nun im Winter dort und erinnert sich, wie er sich beim ersten Besuch versucht hat, die Baracken des Lagers voller Menschen vorzustellen. Nachdem er in ein Restaurant eingekehrt ist, kann er in der Nacht sehr schlecht schlafen. Er ist sehr aufgewühlt und kann sich nicht entscheiden, ob er Hannas Verbrechen verstehen oder verurteilen will. Am darauf folgenden Tag fährt er per Anhalter zurück nach Hause.

Kapitel 16: „Ich konnte Hanna nicht lassen wie sie war oder sein wollte.“ (S. 153)
Michael geht zum Richter um ihm zu erzählen, dass Hanna Analphabetin ist. Dabei geht es nicht nur um Gerechtigkeit für Hanna. Sie hat ihn getäuscht und verlassen. Er will ihre Entscheidung nicht akzeptieren. Der Richter kennt die Seminargruppe und empfängt Michael freundlich. Er sagt ihm, dass er jederzeit wiederkommen kann.

Kapitel 17: „Ein Blick, der niemanden und nichts sehen will.“ (S. 157)
Hannas Urteil wird verkündet. Sie bekommt lebenslänglich. Hanna erregt an diesem Verhandlungstag Aufsehen, da sie ein Kostüm trägt, das an die SS erinnert. Das Publikum ist empört. Sie hört sich bewegungslos ihr Urteil an und verlässt den Gerichtssaal ohne jemanden anzublicken.

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17 Gedanken zu „Zweiter Teil“

  1. Als erstes vielen Dank für die gelungene Website 🙂 Sie hat mir sehr beim Erarbeiten des Buches geholfen.

    Hier noch als kleine Ergänzung die Seitenzahlen der Zitate von Kapitel 8-17:

    Zitat Kapitel 8: Seite 115
    Zitat Kapitel 9: Seite 119
    Zitat Kapitel 10: Seite 126
    Zitat Kapitel 11: Seite 130 (Bitte ändern: habe statt haben!)
    Zitat Kapitel 12: Seite 137
    Zitat Kapitel 13: Seite 140
    Zitat Kapitel 14: Seite 146
    Zitat Kapitel 15: Seite 151
    Zitat Kapitel 16: Seite 153
    Zitat Kapitel 17: Seite 157

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  2. Als Michael Rat bei seinem Vater in Kapitel 12 sucht, rät ihm sein Vater davon ab ein Gespräch mit dem Richter oder Hanna zu suchen und begründet dies dadurch, dass man kein Recht dazu hat, sein eigenes Empfinden über die Entscheidung eines anderen Erwachsenen zu stellen.

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    • Ich bin auch der Meinung, dass „Hanah Schlink“ vollkommen Recht hat! Ist das nicht eines der wichtigen Themen des Romans? Die Frage, mit wem Michael darüber sprechen sollte. In Kapitel 12 wird aber – anders als hier in der Zusammenfassung dargestellt – thematisiert, dass Michael mit niemandem außer mit der direkt betroffenen Person darüber sprechen sollte. Ist es nicht sehr wichtig, genau diese Darstellung hier in der Zusammenfassung zu ändern?

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  3. Abgesehen von ein paar Rechtschreibfehlern eine tolle Zusammenfassung, muss bis montag über das ganze buch ein Tagebuch schreiben und hatte keine lust das über die Ferien zu machen, diese seite hilft einem dabei sehr:D

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  4. Wir schreiben morgen ne Klassenarbeit und keiner aus der Klasse wusste um was es in dem Buch geht. Diese Seite hat uns allen richtig den Arsch gerettet.

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  5. Im 15. Kapitel ist ein kleiner Fehler. Ich denke, dass dort das „ist“ weg sollte.

    „Er ist sehr aufgewühlt ist und kann sich nicht entscheiden, ob er Hannas Verbrechen verstehen oder verurteilen will.“

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  6. Im 16. Kapitel habt ihr geschrieben, dass Michael zum Richter gegangen sei, um ihm zu erzählen, dass Hanna Analphabetin ist. Warum hatte das keinen Einfluss auf das Urteil? Oder hat Michael gar nichts davon erwähnt?

    Danke für die Antwort!

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    • Hallo Jürgen,
      Michael geht zwar zum Richter und beide unterhalten sich, im Gespräch geht es aber um andere Dinge wie Michaels Jurastudium. Den eigentlichen Grund für Michaels Gang zum Richter erwähnt er nicht. Letztendlich ist der Richter damit also doch nicht direkt über Hannas Analphabetismus informiert, dementsprechend fällt das Urteil aus…

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        • Grund dafür ist seine gespaltene Persönlichkeit. Geprägt durch soziale Isolation und Mut auf der anderen Seite. Naja, wahrscheinlich ist es genau diese Persönlichkeit, die ihn davon abhält, dem Richter von dem „Analphabetismus“(gibts das Wort überhaupt 🙂 ) zu informieren. Dieses Verhalten ist sehr typisch für Michael, deswegen würde ich behaupten, dass meine These plausibel ist.

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    • Es hatte keinen Einfluss auf das Urteil, weil Michael beim Richter nie erzählt hat, dass Hanna Analphabetin ist, so hat er nur über belangloses geredet, doch hat Hanna nie erwähnt.

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